B10-ec09-3 (Datenschutz-)Rechtliche Aspekte des E-Portfolio-Einsatzes
Die Session beschäftigte sich mit rechtlichen Aspekten der E-Portfolio-Nutzung. Auslöser tiefergehender Überlegungen zu diesem Punkt war der Entschluss, Studierende einer ganzen Matrikel zum Führen eines E-Portfolios zu verpflichten – zugegebenermaßen ein „Stress-Test“ für den Einsatz von E-Portfolios in der Lehre. Die aus der Session resultierende Diskussion geht weiter im Forum.
Analyse der thematischen Breite
Zu Beginn der Session haben alle Beteiligten daran gearbeitet, die thematische Breite abzustecken. Welche rechtlichen Aspekte berührt das Führen von E-Portfolios?
Genannt wurden:
- Impressumspflicht
- Kontaktinformation
- Disclaimer
- Nichtöffentliche, weil passwortgeschützte Inhalte
- Verwertungsrechte
- Urheberrecht
- Zitationsrecht
- Nachweispflicht/ Quellenangabe
- Bildrechte
- Markenrechte
- Lizenzierung, Nutzungsüberlassung
- Creative Commons
- GNU-GPL
- Persönlichkeitsrechte
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- respektvoller Umgang mit Informationen (besonders auch Bildern) über Dritte
- Einholung von Zustimmungen zur Preisgabe von Informationen über Dritte (z.B. Namen von Auftraggebern, Projektmitarbeitern etc.)
- Datenschutz
- Schutz persönlicher Daten vor Missbrauch
- Potentielle und wahrscheinliche Bedrohungen
- Schutzmaßnahmen
Unterstreichung der Bedeutung
Anschließend wurde diskutiert, weshalb das (verpflichtende) Führen von E-Portfolios und damit die (quasi-verpflichtende) Preisgabe persönlicher Daten problematisch sein könnte und dementsprechend u.U. als Bedrohung empfunden wird. Dabei kamen vor allem zwei Punkte zur Sprache:
- Unzureichende Kenntnis der Rechtslage und daraus resultierende Angst vor rechtlichen Konsequenzen
- Angst vor Reputationsverlust, d.h. vor Einbußen im Ansehen der Person
Praktisch nicht zur Sprache kamen tatsächliche Vorfälle, wo die potentielle Bedrohung zur Realität wurde. Solche Vorfälle sollten deshalb an dieser Stelle genannt oder zumindest verlinkt werden und ggf. auch ins Forum eingestellt werden.
Ableitung von Konsequenzen
Der unzureichenden Kenntnis der Rechtslage kann mit Information begegnet werden. Ebenfalls geäußert wurden Aufforderungen zur Anpassung der Gesetzeslage an das „neue Paradigma der Internetnutzung“. Allerdings wurde der Erwartung einer „Eigeninitiative“ der Politik nur eine sehr geringe Chance geäußert. Mehr Aussicht auf Erfolg hat wohl eher ein „Weltverbesserungsprojekt“, d.h. der Ansatz, die Änderung der Rechtslage einfach anzugehen und dafür eine Community zu etablieren.
Der Angst vor Reputationsverlust kann ebenfalls begegnet werden, und zwar mit bewusstem Reputationsmanagement. Dieses muss als Teil der individuellen Medienkompetenz begriffen und auch als solches entwickelt/geschult werden. Insofern reicht eigentlich die Heranführung an den E-Portfolio-Gedanken in der Hochschule nicht aus, das bereits die Schulkinder praktisch alle ein E-Portfolio besitzen, indem sie umfassende Spuren im Netz hinterlassen haben.
Ebenfalls nicht mehr zur Sprache kamen Best Practice Lösungen, etwa aus dem verpflichtenden E-Portfolioeinsatz an der TU Ilmenau. Deshalb hier mit der Bitte um Beantwortung (zumindest per Link) die Frage: Wie seid Ihr mit der Problematik bislang umgegangen? Welche Lösungsansätze habt Ihr erprobt? Welche Erfahrungen habt Ihr dabei gesammelt? Sehr gut bietet sich für die Beantwortung dieser Fragen auch das Forum an.
Handlungsempfehlungen
Informationsquellen zusammentragen
Die Haupthürde sind / die meisten „aber“ ergeben sich aus mangelnder Information. Deshalb seid Ihr aufgerufen, an dieser Stelle entsprechende Informationen zusammenzutragen. Für den E-Portfolio-Einsatz an der TU Ilmenau waren vor allem folgende Links hilfreich:
- Titelthema in der „Bildung & Wissenschaft“ April 2008
- Prof. Hören, Uni Münster – Internetrecht 2009
- iRights.Info: Urheberrecht in der digitalen Welt
Diskurs etablieren
Die breite Akzeptanz von E-Portfolios wird auch davon abhängen, wie mit den o.g. empfundenen Bedrohungen umgegangen wird. Hier hilft vor allem der anhaltende Diskurs, und zwar mit und in der Zielgruppe. Es ist also unbedingt zu unterstützen, wenn sich einzelne Studierende zu einer Gruppe zusammenfinden, um gemeinsam über rechtliche Aspekte der E-Portfolionutzung zu reflektieren. Sie sollten dies öffentlich tun, damit sie von den anderen Studierenden ihres Jahrgangs wahrgenommen werden und sich nicht zuletzt mit anderen Gruppen vernetzen können. Natürlich ist auch der Diskurs innerhalb der E-Portfolio-Community und überhaupt der Lernen 2.0 Community wichtig. Deshalb sei an dieser Stelle ein letztes Mal auf das Forum verwiesen.