Unterstützt und erstellt von den Teilnehmern des 2. Educamps vom 10.-12.Okt. 2008 in Berlin
1. Größere Autonomie der Schulen
Autonomie bei der Haushaltsverwaltung ermöglicht den Schulen individuell auf die sich schnell verändernde Bildungssituation zu reagieren. Lehrenden muss die Möglichkeit gegeben werden, ihren Unterricht mit unterschiedlichen Lehr- und Lernmedien gestalten zu können. Die Einrichtung von persönlichen digitalen Lernumgebungen für Lernende soll gezielt gefördert werden.
Zur Unterstützung der Verwaltung in den Bildungsinstituten sollen Führungs- und Managementstrukturen aufgebaut werden.
2. Medienkompetenz als verpflichtender Inhalt jeder Schul-, Aus- und Weiterbildung
Sowohl die kritische Rezeption von Medien und deren adäquate Aufbereitung, als auch ein bewusster Umgang mit persönlichen Daten und urheberrechtlich geschützten Inhalten (im Internet) soll stärker in den didaktischen Stukturen der Bildungsinstitutionen verankert werden. Zur Medienkompetenz gehört ein Wissen über die gesamte Breite aller existierenden Medienformen und der jeweiligen Alternativen einer Lösung.
3. Volle Transparenz von Lehre und Forschung
Eine Wissensgesellschaft braucht eine öffentliche Lerngemeinschaft. Die Dokumentation von Lehrveranstaltungen und deren digitale Veröffentlichung unter offenen Lizenzen bildet die Grundlage dieser öffentlichen Lerngemeinschaft.
Der Bildungsbetrieb soll aktiv die Umsetzung der „Cape Town Open Education Declaration“ unterstützen. D.h., bei der Auswahl anerkannter Lehrmaterialien für Unterricht und Lehre sollen freie Lehrmaterialien Vorzug finden. Bildungsmaterialien, die mit Hilfe von Steuergeldern erstellt werden, sollen offen zugänglich sein. Bildungseinrichtungen sollen frei zugängliche Materialien fördern und ihre Relevanz hervorheben.
4. Anerkennung der Öffentlichkeitsarbeit als Teil der Forschung- und Lehrarbeit.
Das Engagement in der Öffentlichkeitsarbeit und die Evaluationsergebnisse aus der Lehre sollen stärker als Kriterium bei Berufungsverfahren und bei der Vergabe von öffentlichen Fördergeldern zu Geltung kommen.
Forschung und Lehre an den Hochschulen sollen aktiv die Ziele der „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ unterstützen.
5. Effizienter, ergebnisorientierter Umgang mit Lehr- und Forschungsgeldern
Bürokratie und Verwaltung verbrauchen einen großen Anteil der finanziellen Ressourcen in Lehre- und Forschung. Die Verwaltungsstrukturen in Bildungsinstituten müssen auf ihre Effizienz hin überprüft werden.
Ein ergebnisorientierter Umgang mit Lehr- und Forschungsgeldern ist nicht nur effizient, sondern eröffnet auch die Möglichkeit zur kritischen Evaluation. Die Ergebnisse der Vergabe von Lehr- und Forschungsgeldern sollen überprüft werden und somit langfristig zu einer Demokratisierung von Lehre und Forschung führen.
6. Zugängliche Ausstattung mit zeitgemäßen technischen Produktionsmitteln
Zur aktiven Nutzung digitaler Lehr- und Lernmedien ist es notwendig die Bildungsinstitutionen mit geeigneten Produktionsmittel zur Erstellung von Ton-, Bild- und Video-Dokumenten auszustatten. Diese Produktionsmittel sollen Lernende bei allen Bildungseinrichtungen ausleihen können. Für die Anschaffung und Wartung dieser technischen Ausstattung sollen zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt werden.
Eine zeitgemäße Infrastruktur mit Webserver, Intranet und W-Lan-Zugänge ist Grundvoraussetzung zur (lokalen) Nutzung von digitalen Lernumgebungen. Der bloße Zugang zum Internet ist für zeitgemäßes Lehren und Lernen nicht mehr ausreichend. Es ist notwendig, die Bildungseinrichtungen mit einer modernen Infrastruktur auszustatten und sie bei deren Betrieb zu unterstützen.
Mit dem fächerübergreifenden Einsatz von Laptops soll das mobile und selbstständige Lernen gefördert werden. Laptops sind die Lernmittel der Zukunft!
7. Entwicklung eines sicheren Rechtsrahmens für den Umgang mit neuen digitalen Lehrmedien
Die Angst vor Abmahnungen und eine undurchsichtige Rechtslage bei der Veröffentlichung von Lehr- und Lerninhalten erschweren die Anwendung von Social Media Software in Schule und Universität. Lehrende und Lernende brauchen eine klare Rechtsgrundlage, um die Potentiale des Internets nutzen zu können. Es muss ein Rechtsrahmen entwickelt werden, in dem sich Lehrende und Lernende im Internet frei bewegen können. Die Erstellung einer Positiv-Kriterienliste zur Publikation in Lehre und Forschung ist überfällig.